Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines Betriebs in eine Gefahrklasse der Unfallversicherung; Abhängigkeit der Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung von der Einordnung in den Gefahrtarif; Möglichkeit der Überprüfung der Übereinstimmung des Gefahrtarifs mit den Grundentscheidungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 06.11.2002 - S 9 U 227/01
- LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81
Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02
Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen spielen dabei aber keine Rolle (vgl. BSGE 55, 26 m.w.N.).Mit der Regelung in §§ 153 ff. SGB VII, die Beiträge nach dem Entgelt der Versicherten im Unternehmen und nach dem Grad der Unfallgefahr zu bestimmen, hat sich der Gesetzgeber für ein System entschieden, bei dem die Lasten der Berufsgenossenschaften auf die einzelnen Mitglieder nicht nur entsprechend der Größe ihrer Unternehmen umgelegt, sondern bei dem engere Gefahrengemeinschaften der unterschiedlich gefährdeten Gewerbezweige gebildet werden, die das auf sie entfallende Risiko tragen (vgl. BSGE 55, 26).
- BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90
Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02
Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung verbleibt der zuständigen Vertreterversammlung ein größerer Regelungsspielraum, der durch die in den gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen des Gesetzgebers begrenzt ist (vgl. BSG vom 22.09.1988, 2 U 2/88; BSG vom 21.08.1991, 2 RU 54/90).