Rechtsprechung
   LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23214
LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02 (https://dejure.org/2004,23214)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.10.2004 - L 2 U 388/02 (https://dejure.org/2004,23214)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - L 2 U 388/02 (https://dejure.org/2004,23214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Betriebs in eine Gefahrklasse der Unfallversicherung; Abhängigkeit der Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung von der Einordnung in den Gefahrtarif; Möglichkeit der Überprüfung der Übereinstimmung des Gefahrtarifs mit den Grundentscheidungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02
    Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen spielen dabei aber keine Rolle (vgl. BSGE 55, 26 m.w.N.).

    Mit der Regelung in §§ 153 ff. SGB VII, die Beiträge nach dem Entgelt der Versicherten im Unternehmen und nach dem Grad der Unfallgefahr zu bestimmen, hat sich der Gesetzgeber für ein System entschieden, bei dem die Lasten der Berufsgenossenschaften auf die einzelnen Mitglieder nicht nur entsprechend der Größe ihrer Unternehmen umgelegt, sondern bei dem engere Gefahrengemeinschaften der unterschiedlich gefährdeten Gewerbezweige gebildet werden, die das auf sie entfallende Risiko tragen (vgl. BSGE 55, 26).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 388/02
    Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung verbleibt der zuständigen Vertreterversammlung ein größerer Regelungsspielraum, der durch die in den gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen des Gesetzgebers begrenzt ist (vgl. BSG vom 22.09.1988, 2 U 2/88; BSG vom 21.08.1991, 2 RU 54/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht